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Terms & conditions

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Newprint blue GmbH

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Newprint blue GmbH, Berliner Straße 13, 10715 Berlin (nachfolgend Newprint) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Newprint und dem Kunden. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, sofern nicht individuelle Abreden gelten. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Newprint ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Regelungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

II. Vertragsabschluss & Preise

Ein Vertrag zwischen Newprint und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und nach Auftragsbestätigung durch Newprint in Textform zustande. Bestätigt Newprint den Auftrag nicht in Textform, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung des Auftrages zustande.

Die im Angebot von Newprint genannten Preise sind freibleibend und gelten unter dem Vorbehalt, dass die Angaben im Angebot unverändert bleiben. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Listenpreise von Newprint. Etwaige Angaben zu Preisen, Maßen, Gewichte u.ä. auf der Website, Katalogen oder sonstigen Publikationen von Newprint sind grundsätzlich unverbindliche Rahmenbedingungen.

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und schließen die Kosten für Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Nachträgliche Änderungen oder Bearbeitungen auf Veranlassung des Kunden, z.B. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung an angelieferten bzw. übertragenen Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunde wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

Grundsätzlich behält sich Newprint vor, den Vertrag nur per Vorkasse abzuschließen. Etwaige Überzahlungen werden nach Abschluss an den Kunden überwiesen oder als Guthaben verrechnet; bei Unterzahlung wird eine entsprechende Nachrechnung gestellt. 

III. Zahlung

Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Kunden.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

IV. Produktion & Lieferung

Soweit Newprint die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von Newprint unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Erfolgt diese nicht, ist Newprint berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Abholungen und Versendungen, auch bei frachtfreier Lieferung, erfolgen auf Gefahr des Kunden ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die den Transport durchführende Person. Versicherung deckt Newprint nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden und zu dessen Lasten ein.   Wenn keine schriftliche Vereinbarung getroffen wird, ist Newprint in der Wahl der Transportmittel und Transportwege frei.

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Lieferung oder die Abnahme aus Gründen, die Newprint nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft beim Kunden auf diesen über.

Von Newprint lieferbereit gemeldete Ware muss vom Kunden unverzüglich angenommen werden. Andernfalls ist Newprint berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach Wahl von Newprint zu versenden oder einzulagern. Der Kunde gerät dann in Annahmeverzug.

Liefertermine werden von Newprint in der Auftragsbestätigung genannt. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche bezeichnet sind. Liefertermine beziehen sich grundsätzlich auf die Lieferbereitschaft ab Werk Newprint, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben. Abweichende besondere Vereinbarungen bedürfen der Textform. Liefertermine gelten grundsätzlich als eingehalten, wenn Newprint Lieferbereitschaft meldet oder die Ware das Werk verlässt. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des §286 Abs. 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei Newprint ein. Bei Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist, mindestens aber 2 Wochen, zu rechtlichen Schritten berechtigt. Ersatz für entgangenen Gewinn kann er nicht geltend machen.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % je Auftrag können nicht beanstandet werden und müssen vom Kunden angenommen werden. Bei Kleinmengen und/oder individuellen Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 20 % anzuerkennen. Newprint berechnet jeweils die tatsächlich gelieferte Menge.   Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht ablehnen und hat diese unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen, sofern Newprint hierfür eine Teilrechnung stellt. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

Betriebsstörungen außerhalb der Kontrolle von Newprint, sowohl im eigenen Betrieb als auch in fremden Betrieben, von denen die Herstellung abhängig ist, verursacht durch z.B. aktiven oder passiven Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Energie- und Rohstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, behördliche Eingriffe, Cyberangriffe, Pandemien oder höhere Gewalt jeder Art,   befreien Newprint von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Newprint für etwaige entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Die Lieferfrist verlängert sich in jedem Fall um die Dauer der Störungen, sofern dies dem Kunden zugemutet werden kann, in jedem Fall aber mindestens 4 Wochen nach Eintritt der Störung. Eine Haftung von Newprint ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Newprint steht, bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, an vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Daten, Datenträgern (z.B. CD, DVD, USB-Stick etc.) aller Art, Druckfilme, Manuskripte, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB zu.

Gelieferte Waren sind bei Erhalt unmittelbar auf Vollständigkeit und ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Etwaige Transportschäden hat der AG sofort beim Transporteur zu reklamieren und muss sich diese schriftlich quittieren lassen. Der Schaden muss Newprint unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware angezeigt werden.

Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen in Farbton und Papierqualität sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens Newprint bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen und Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von Newprint für den Kunde zumutbar sind.

V. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von Newprint. 

Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Forderungen und sonstige Ansprüche einschließlich aller Nebenrechte des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, mit Vereinbarung dieser AGB, an Newprint abgetreten. Newprint nimmt die Abtretung hiermit an.

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist Newprint auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet.

VI. Sachmangel

Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware in Textform anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 

Keine Mängel sind normale maschinenbedingte Abweichungen (z.B. vereinzelte kleine Punkte, Randlöschungen, abweichende Farbwiedergabe, ungleichmäßige Flächendeckung oder Bildversatz bei doppelseitigen Drucken) sowie Schwankungen bei der Papierqualität und geringfügige Abweichungen/Versatz bei Farb- und Grauwertwiedergaben, Schneidkanten, Falzkanten und Veredelungen und Mehr- und Minderlieferungen gemäß IV dieser AGB. Für Mängel oder Fehler in der Druckvorlage haftet Newprint nicht. Newprint verpflichtet sich zur grundsätzlichen technischen Überprüfung der Daten und behält sich vor, die Druckfreigabe in Textform zu verlangen. 

Bei berechtigten Beanstandungen ist Newprint zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt Newprint dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunde ohne Interesse ist.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Softproofs, Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Newprint. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Newprint ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Bei Datenträgern, Dateien bzw. Mails mit Spam-, Malware oder anderen potentiell schädlichen Inhalten haftet der Kunde für etwaige Schäden und nötige Reparaturen an der firmeninternen Infrastruktur von Newprint. 

Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

VII. Haftung

Newprint haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

Newprint haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Kunden vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Newprint haftet schließlich bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen ist die Haftung von Newprint ausgeschlossen.

Sämtliche Ersatzansprüche gegen Newprint, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Lieferbereitstellung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

VIII. Abtretung / Aufrechnung

Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde, sofern er Unternehmer ist, nur mit Zustimmung von Newprint abtreten. Newprint wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IX. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

Der Kunde versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Marken-, Software-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Kunde stellt Newprint insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

X. Ausführungsunterlagen

Vom Kunden zu stellende Originale, Vorlagen, Dateien oder sonstige Unterlagen sind frei Haus an Newprint zu liefern und nach Beendigung des Auftrages dort abzuholen. Bei der Abholung durch einen Dritten wird Newprint die Unterlagen nur gegen Vorlage einer Vollmacht des Kunden herausgeben.

Die Ausführungsunterlagen sind durch den Kunden in verarbeitungsfähigem Zustand, also frei von Rissen, Knicken, Falzen, Wellen, Haftnotizen und ohne Heft- und Büroklammern zu übergeben. Sofern Newprint die Unterlagen zu einer einwandfreien Verarbeitung überprüfen und ggfs. vorbereiten muss, wird dies dem Auftragnehmer gesondert berechnet. 

Die Haftung für Schäden an Originalen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für ältere und fragile Dokumente.

XI. Schlussbestimmungen

Alle zwischen Newprint und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen). Alle Auftragsbestätigungen werden in deutscher oder englischer Sprache verfasst.

Newprint behält sich das Recht vor, Aufträge und Inhalte abzulehnen, die gegen geltendes Gesetz oder rechtliche Vorschriften verstoßen (z.B. Urkundenfälschung) oder sittenwidrig, sexistisch, rassistisch bzw. unvereinbar sind mit den Werten für eine freie, offene, diverse und tolerante Gesellschaft. Potenzielle Gesetzesverstöße können zur Anzeige gebracht werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Newprint. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Newprint erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Zur Verarbeitung personalisierter Datensätze (z.B. für Mailings) wird mit dem Kunden ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.